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Fachliches

Wer trägt die Kosten für außerklinische Intensivpflege? Klarheit über Pflegekasse, Krankenkasse und Eigenanteil

8 Min. Lesezeit

Wenn ein Mensch intensivpflegebedürftig wird, steht für Angehörige nicht nur die Gesundheit im Mittelpunkt – sondern unmittelbar die Frage: Können wir uns das leisten?

Die Angst vor unkalkulierbaren Kosten, vor bürokratischen Hürden und existenzieller Belastung ist real. Und sie ist berechtigt. Denn während die medizinische Versorgung in Deutschland hochwertig ist, bleibt die Finanzierung für viele undurchsichtig.

Wir geben Ihnen Klarheit. Nicht mit Floskeln, sondern mit Fakten. Damit Sie wissen, woran Sie sind – und worauf Sie sich verlassen können.

Zwei Kostenträger: Krankenkasse und Pflegekasse

Außerklinische Intensivpflege setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Darum sind zwei Kostenträger beteiligt – und beide übernehmen klar abgegrenzte Bereiche.

Die Krankenkasse zahlt die Behandlungspflege

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle medizinisch notwendigen Maßnahmen: Beatmung (invasiv über Trachealkanüle oder nicht-invasiv), Überwachung der Vitalfunktionen, Absaugen, Trachealkanülenpflege, Medikamentengabe, Infusionen, Wundversorgung und spezielle Krankenbeobachtung.

Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten vollständig – vorausgesetzt, ein speziell qualifizierter Arzt hat die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V verordnet.

Die Pflegekasse zahlt die Grundpflege

Die Grundpflege deckt alltägliche Bedürfnisse ab: Körperpflege wie Waschen und Ankleiden, Ernährung wie Essen anreichen oder Sondenernährung vorbereiten, Mobilität wie Lagern und Transfers sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.

Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad – bei intensivpflichtigen Menschen meist Pflegegrad 4 oder 5.

Eigene Häuslichkeit oder Wohngemeinschaft: Was kostet was?

Die Gesamtkosten und Ihre persönliche Belastung hängen davon ab, wo die Pflege stattfindet. Beide Varianten haben ihre Berechtigung – und beide sind finanzierbar.

Intensivpflege im eigenen Zuhause

Die Gesamtkosten für außerklinische Intensivpflege zu Hause liegen schnell bei 30.000 – 40.000 Euro pro Monat. Das klingt zunächst erschreckend hoch – doch Sie tragen diesen Betrag nicht.

Die Krankenkasse übernimmt die Behandlungspflege vollständig. Das ist der größte Kostenblock. Die Pflegekasse zahlt Pflegesachleistungen – bei Pflegegrad 5 sind das bis zu 2.200 Euro monatlich.

Ihr Eigenanteil betrifft mögliche Zuzahlungen von 10 Euro pro Tag, allerdings nur für maximal 28 Tage pro Jahr. Und hier greift eine wichtige Entlastung: Über 95 Prozent der Betroffenen fallen unter die Härtefallregelung nach § 62 SGB V und zahlen dadurch nur maximal 1 Prozent ihres Jahreseinkommens als Zuzahlung. Für viele Familien bedeutet das: faktisch keine Zuzahlung.

Intensivpflege in einer Wohngemeinschaft

In einer Intensivpflege-WG teilen sich mehrere Bewohner die Pflegefachkräfte rund um die Uhr. Die Kosten werden dadurch auf mehrere Schultern verteilt.

Ihr Eigenanteil liegt meist zwischen 700 und 1.300 Euro monatlich – für Miete, Verpflegung und anteilige Investitionskosten. Die Krankenkasse übernimmt auch hier die Behandlungspflege vollständig, die Pflegekasse zahlt die Grundpflege nach Pflegegrad.

Der Vorteil: Die Kosten sind deutlich kalkulierbarer. Gleichzeitig bleibt die Nähe erhalten – Sie können jederzeit zu Besuch kommen, am Alltag teilhaben und Ihr Angehöriger lebt nicht isoliert, sondern in Gemeinschaft. Ohne Verlust von Würde oder Selbstbestimmung.

Was das GKV-IPReG seit 2021 verändert hat

Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz regelt die außerklinische Intensivpflege seit 2021 neu – und schafft mehr Klarheit für Betroffene und Angehörige.

Leistungsanspruch klar definiert: Wer einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege hat, hat Anspruch auf außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V. Die Verordnung muss durch einen speziell qualifizierten Arzt erfolgen.

Entwöhnungspotenzial dokumentieren: Bei beatmeten Menschen muss regelmäßig geprüft und dokumentiert werden, ob eine Beatmungsentwöhnung möglich ist. Das sichert, dass niemand länger beatmet wird als medizinisch notwendig.

Selbstbestimmung geschützt: Das Gesetz stellt klar – niemand darf gegen seinen Willen in ein Pflegeheim gezwungen werden. Die Versorgung zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft bleibt vorrangig.

Eigenanteil: Was Sie wirklich zahlen

Die Frage, die Sie am meisten bewegt, ist vermutlich: Was bleibt an mir hängen?

Behandlungspflege – also Beatmung, Überwachung, medizinische Versorgung – trägt die Krankenkasse vollständig. Hier entstehen für Sie keine Kosten, abgesehen von der gedeckelten Zuzahlung von maximal 280 Euro pro Jahr (10 Euro pro Tag, 28 Tage). Und auch diese fällt für die meisten Betroffenen durch die Härtefallregelung weg oder wird deutlich reduziert.

Grundpflege zahlt die Pflegekasse je nach Pflegegrad. Sollten die tatsächlichen Kosten höher sein als die Pauschale, tragen Sie die Differenz – aber auch hier gibt es Leistungsbereiche, wie z. B. die Hilfe zur Pflege zur finanziellen Entlastung bis hin zur vollständigen Übernahme.

Unterkunft und Verpflegung sind privat zu tragen. In einer Wohngemeinschaft liegen diese Kosten zwischen 700 und 1.300 Euro monatlich. Auch hier gibt es Zuschüsse oder gar Übernahme durch das Sozialamt bei entsprechenden Voraussetzungen.

Wohnraumanpassungen wie ein barrierefreier Umbau können von der Pflegekasse mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Den Rest tragen Sie selbst – oder Sie ziehen eine WG in Betracht, die bereits barrierefrei ausgestattet ist.

Drei konkrete Schritte für Sie

Damit aus Unsicherheit Klarheit wird, empfehlen wir Ihnen drei konkrete Schritte:

Erstens: Pflegegrad beantragen oder prüfen lassen. Ohne Pflegegrad keine Leistungen der Pflegekasse. Lassen Sie sich bei der Antragstellung unterstützen – wir helfen Ihnen dabei, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und die Begutachtung vorzubereiten.

Zweitens: Ärztliche Verordnung einholen. Die außerklinische Intensivpflege muss von einem speziell qualifizierten Arzt verordnet werden. Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt gezielt darauf an – oder wir vermitteln Ihnen den Kontakt.

Drittens: Kostenvoranschlag und Beratung einholen. Seriöse Pflegedienste erstellen transparente Kostenpläne und klären mit Ihnen, welche Leistungen von welchem Kostenträger übernommen werden. Wir legen alle Zahlen offen – von Anfang an.

Unser Versprechen: Klarheit von Anfang an

Wir bei Heimathafen Intensivleben wissen: Vertrauen entsteht durch Klarheit.

Darum legen wir alle Kosten von Anfang an offen. Wir übernehmen die Kommunikation mit Krankenkasse und Pflegekasse. Wir unterstützen bei Anträgen, Widersprüchen, Verordnungen. Und wir sagen Ihnen klar, was Sie erwartet – finanziell wie menschlich.

Denn Pflege ist keine Ware. Sie ist Beziehung. Und die beginnt mit Aufrichtigkeit.

Sie haben Fragen zu Kosten, Kostenträgern oder Eigenanteilen? Rufen Sie uns an. Wir nehmen uns Zeit – persönlich, verbindlich, würdevoll. Weil Sie es verdienen, klar zu sehen, was auf Sie zukommt.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Die Kostenübernahme hängt von Ihrem Einzelfall, Pflegegrad und Versicherungsstatus ab. Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung Ihrer persönlichen Situation.

FAQ

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wer bezahlt die außerklinische Intensivpflege in Deutschland?

Die außerklinische Intensivpflege wird von zwei Kostenträgern getragen: Die Krankenkasse übernimmt die medizinische Behandlungspflege nach § 37c SGB V – also Beatmung, Überwachung, Trachealkanülenpflege, Medikamentengabe. Die Pflegekasse zahlt die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach Pflegegrad. Beide Leistungsbereiche sind klar voneinander abgegrenzt. Der Großteil der Kosten – die Behandlungspflege – wird vollständig von der Krankenkasse übernommen.

Wie hoch ist mein Eigenanteil bei außerklinischer Intensivpflege?

Bei häuslicher Intensivpflege ist Ihr Eigenanteil sehr gering: Die Behandlungspflege trägt die Krankenkasse vollständig, lediglich gesetzliche Zuzahlungen von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr fallen an – das sind höchstens 280 Euro jährlich. Über 95 Prozent der Betroffenen fallen unter die Härtefallregelung nach § 62 SGB V und zahlen dann maximal 1 Prozent ihres Jahreseinkommens. In einer Wohngemeinschaft kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung hinzu – meist zwischen 700 und 1.300 Euro monatlich.

Was kostet eine Intensivpflege-Wohngemeinschaft im Monat?

In einer Intensivpflege-WG liegt Ihr persönlicher Eigenanteil meist zwischen 700 und 1.300 Euro monatlich. Diese Summe deckt Miete, Verpflegung und anteilige Investitionskosten ab. Die professionelle Pflege selbst – also Behandlungs- und Grundpflege – wird von Krankenkasse und Pflegekasse übernommen. Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, kann das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege Zuschüsse leisten oder die Kosten ganz übernehmen. Die genaue Höhe hängt von Standort, Ausstattung und Pflegegrad ab.

Brauche ich einen Pflegegrad für außerklinische Intensivpflege?

Ja. Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keine Leistungen aus der Pflegekasse. Bei intensivpflegebedürftigen Menschen liegt meist Pflegegrad 4 oder 5 vor. Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse, danach erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, helfen beim Sammeln der Unterlagen und bereiten Sie auf die Begutachtung vor – damit der Pflegegrad realistisch eingestuft wird.

Was hat das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) seit 2021 verändert?

Das GKV-IPReG hat die außerklinische Intensivpflege seit 2021 neu geregelt. Die wichtigsten Punkte: Der Leistungsanspruch nach § 37c SGB V ist klar definiert, die Verordnung muss durch einen speziell qualifizierten Arzt erfolgen. Bei beatmeten Menschen muss regelmäßig geprüft werden, ob eine Beatmungsentwöhnung möglich ist. Und – besonders wichtig: Niemand darf gegen seinen Willen in ein Pflegeheim gezwungen werden. Die Versorgung zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft bleibt vorrangig.

Wer hilft mir bei Anträgen, Verordnungen und Kostenträgerklärung?

Wir bei Heimathafen Intensivleben übernehmen die Kommunikation mit Krankenkasse und Pflegekasse für Sie – vollständig und transparent. Wir unterstützen bei der Antragstellung für den Pflegegrad, holen mit Ihnen die ärztliche Verordnung nach § 37c SGB V ein, klären Kostenübernahmen und legen Ihnen die genauen Zahlen offen, bevor die Pflege beginnt. Bei Widersprüchen oder Ablehnungen begleiten wir Sie. Bürokratie ist kein Grund, auf die richtige Versorgung zu verzichten.

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